![]() Auf der Arbeits- und Fachtagung
der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und
Betroffenenbeiräte aus ganz Deutschland wurde von
verschiedenen Betroffenenbeiräten ein
Forderungskatalog zur Aufarbeitung in den
Deutschen Diözesen eingebracht und verteilt. Die
Forderungen nach Transparenz, Begründungspflicht
für positive und negative Anerkennungsbescheide
und nach einer geschärften Erinnerungskultur in
Gemeinden, Verbänden, Ordenseinrichtunge und
Diözesen bewegt viele Betroffenenbeiräte bei ihrer
kontinuierlichen Arbeit.
Hier der Forderungskatalog im
Wortlaut:
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Frankfurt, 7. Oktober 2024
Einleitung: Die
Unterzeichnenden fordern im Rahmen
der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in
kirchlichen Institutionen Transparenz,
Partizipation, respektvolle Anerkennung der
Betroffenen und eine sensible
Gedenk- und Erinnerungskultur. Diese Forderungen
sollen gewährleisten, dass die
Rechte und Bedürfnisse der Betroffenen in den
Mittelpunkt gestellt werden und
eine gerechte Aufarbeitung ermöglicht wird. Forderung 1:
Transparenz in allen aufarbeitungsrelevanten
Vorgängen Die Prozesse zur
Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in
kirchlichen Institutionen müssen vollständig
transparent und partizipativ sein.
Ohne Transparenz kann eine glaubwürdige
Aufarbeitung nicht gelingen. Beschreibung:
Forderung 2:
Begründungspflicht für Anerkennungsbescheide Die Ausstellung von
Anerkennungsbescheiden muss stets mit
einer detaillierten Begründung erfolgen, um den
Respekt gegenüber den
Betroffenen zu wahren und ihnen die Möglichkeit zu
geben, fundiert Widerspruch
einzulegen. Beschreibung:
Forderung 3:
Angemessene und betroffenensensible Gedenk-
und Erinnerungskultur Die Gedenk- und
Erinnerungskultur muss die Erfahrungen und
das Leid der Betroffenen anerkennen und
gleichzeitig sicherstellen, dass Täter
nicht posthum geehrt werden. Beschreibung:
Schluss: Die Forderungen der
Bundeskonferenz der Betroffenenbeiräte
nach Transparenz, einer Begründungspflicht für
Anerkennungsbescheide und einer
sensiblen Gedenk- und Erinnerungskultur sind
zentrale Schritte, um eine
gerechte und umfassende Aufarbeitung zu
gewährleisten. Nur durch eine
konsequente Berücksichtigung der
Betroffenenperspektive kann Vertrauen in die
Aufarbeitung zurückgewonnen werden und eine
tiefgreifende, dauerhafte
Veränderung in der kirchlichen Aufarbeitungskultur
erreicht werden. Unterzeichner: |